Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Zusammenarbeit, Recht & Compliance, Qualität und Ablauf – die wichtigsten Fragen rund um Elektrofachkräfte aus der EU für den deutschen Markt.

Zusammenarbeit

Was genau bietet KVBAU GROUP an?
Wir stellen zertifizierte Elektrofachkräfte und komplette Montageteams aus der EU (Slowakei und Tschechien) für den deutschen Markt bereit – für Schaltanlagen- und Schaltschrankbau, Elektroinstallationen sowie Industriemontagen. Die Zusammenarbeit erfolgt rechtssicher per Werkvertrag nach § 631 BGB.
Für wen sind Ihre Leistungen gedacht?
Für Elektrofachbetriebe, Bauunternehmen, Anlagen- und Maschinenbauer sowie Produktionsbetriebe in Deutschland, die kurzfristig qualifizierte Kapazitäten benötigen – als verlängerte Werkbank für Ihre Projekte.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Bundesweit in ganz Deutschland – von Hamburg bis München, vom Rheinland bis nach Sachsen.
Wie schnell können Sie Personal bereitstellen?
Dank unseres großen Pools geprüfter Fachkräfte können wir in der Regel kurzfristig reagieren. Die konkrete Verfügbarkeit stimmen wir nach Ihrer Anfrage mit Ihnen ab.

Recht & Compliance

Arbeiten Sie per Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?
Ausschließlich per Werkvertrag nach § 631 BGB. Wir bieten keine Arbeitnehmerüberlassung an. Beim Werkvertrag schulden wir ein konkret definiertes Werk und tragen die Verantwortung für dessen ordnungsgemäße Ausführung.
Was ist die A1-Bescheinigung – liegt sie für Ihre Mitarbeiter vor?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass entsandte Mitarbeiter während des Einsatzes in Deutschland weiterhin im Heimatland (Slowakei bzw. Tschechien) sozialversichert sind. Sie wird vor dem Einsatz beantragt und von den Mitarbeitern mitgeführt.
Wie ist die Entsendung nach Deutschland gemeldet (Entsendeanzeige)?
Bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland kommen wir den gesetzlichen Melde- und Dokumentationspflichten nach – insbesondere nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG), inklusive der erforderlichen Meldung an die zuständige Behörde (Zoll).
Halten Sie das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) ein?
Ja. Für die in Deutschland erbrachten Leistungen werden die geltenden gesetzlichen bzw. branchenspezifischen Mindestlohn-Vorgaben eingehalten.
Wer haftet für die Ausführung der Arbeiten?
Da wir per Werkvertrag arbeiten, trägt KVBAU GROUP als Auftragnehmer die Verantwortung für das vereinbarte Werk – einschließlich Gewährleistung für die ordnungsgemäße Ausführung.

Qualität & Normen

Nach welchen Normen arbeiten Ihre Fachkräfte?
Wir arbeiten nach den geltenden deutschen und europäischen Normen wie VDE, DIN, EN und ISO – mit sorgfältiger Ausführung und Qualitätskontrolle.
Sind die Elektrofachkräfte geprüft und qualifiziert?
Ja. Jede Fachkraft wird vor dem Einsatz hinsichtlich Qualifikation und Eignung geprüft. Entsprechende Nachweise stellen wir auf Anfrage bereit. [Sprache/Verständigung des Teams hier ergänzen, z. B. Deutsch-/Englischkenntnisse.]
Können wir Zertifikate und Nachweise erhalten?
Ja. Relevante Nachweise – etwa zu Qualifikationen, A1-Bescheinigung und Versicherung – stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung. [Ergänzen: Links zu PDF-Nachweisen, sobald verfügbar.]

Ablauf & Angebot

Wie läuft eine Anfrage ab?
Sie senden uns Ihre Anfrage über das Formular oder telefonisch. Wir klären gemeinsam Umfang, benötigte Qualifikation, Zeitraum und Einsatzort und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nach Beauftragung organisieren wir den Einsatz.
Was kostet die Zusammenarbeit?
Die Konditionen richten sich nach Umfang, Qualifikation und Dauer des Einsatzes. Sie erhalten von uns ein transparentes, unverbindliches Angebot – ohne versteckte Kosten.
Wie kann ich Sie kontaktieren?
Am einfachsten über unser Kontaktformular, telefonisch unter +421 950 738 325 oder per E-Mail an info@kvbau.com.